Änderungen unserer homöopathischen Komplex-Arzneimittel sind das Resultat eines langwierigen Verhandlungsprozesses mit dem - den homöopathischen Komplexmitteln kritisch gegenüberstehenden - Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Der Pharma-Markt ist ein streng regulierter Bereich. Für jedes auf den Markt zu bringende Arzneimittel (und dessen genaue Zusammensetzung, Dosierung etc.) ist ein sehr schwieriges und langes Zulassungsverfahren zu durchlaufen. Etablierte Präparate, die sich bereits vor 1978 im Handel befanden, müssen alle das Verfahren der Nachzulassung durchlaufen. Dieses Verfahren stellt Arzneimittelhersteller vor unzählige bürokratische Hürden und hat dazu geführt, dass viele lange bewährte Arzneimittel unfreiwillig vom Markt genommen oder in Ihrer Zusammensetzung geändert werden mussten.
Um eine endgültige Zulassung zu erhalten sind wir in einigen Fällen gezwungen, Wirkstoffe zu eliminieren. Jeder Wirkstoff in der Ihnen anschließend vorliegenden Zubereitung hat arbeitsintensive Argumentationen unsererseits gegenüber dem BfArM erfordert.
Die geänderte Zusammensetzung beinhaltet ausgewählte homöopathische Bestandteile, die sich in der naturheilkundlichen Therapie der angegebenen Erkrankungen bewährt haben und sich in ihrem Arzneimittelbild sinnvoll ergänzen.